Handelsregister · VR 603

Registerinformationen

Jazz Studio Nürnberg e.V. - Vereinigung zur Pflege der Jazzmusik · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Jazz Studio Nürnberg e.V. - Vereinigung zur Pflege der Jazzmusik
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 603
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
14.06.2016
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Hans Maurer

Herzogenaurach

Vorstand

Günther Rieß

Nürnberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 08.07.1955 zuletzt geändert am 12.07.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2002 hat die Änderung der §§ 5 (Mitgliedschaft), 6 (Beitritt), 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), 13 (Recht auf Akteneinsicht), 20 (Ehrenvorsitzender), 21 (Mittelverwendung; Kassenprüfung), 22 (Ehrenrat), 24 (Mitgliederversammlung), 26 (Teilnahme Mitgliederversammlung, Abstimmung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls samt Anlage beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2008 hat die Änderung der §§ 12 (Freier Eintritt für Mitglieder) und 18 (Amtszeit des Vorstands) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 96 ff So.
  • Satzungsänderung Bl. 112, 118 SB; Wahlprotokoll Bl. 113 SB;
  • Beschluss Bl. 136 ff SB;
  • Protokoll SB Bl. 160 ff.
  • Protokoll Bl. 167 ff. SB;
  • Protokoll Bl. 172 SB;
  • Protokoll Bl. 176 - 178 SB;
  • Protokoll Bl. 179, 180 SB;
  • Satzung Bl. 188 SB; Protokoll Bl. 183 - 186 SB;

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.