Die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wasseraufbereitung, der Wasserbehandlung und der chemisch wasserseitigen Reinigung sowie der Vertrieb von dazu erforderlichen Chemikalien und von Anlagentechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Liquidatoren.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tanja Schneewind
Alpen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jochen Schneewind
Alpen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 19789) nach Rheinberg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Abs. 1 (Erbfolge) beschlossen. § 12 Abs. 2 (Erbfolge) wurde um die Sätze 2 und 3 ergänzt. § 14 Abs. 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen) wurde unter d) um eine Regelung ergänzt. § 15 (Abfindung ausscheidener Gesellschafter) wurde um einen neuen Abs. 3a ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.