die Errichtung von schlüsselfertigen Wohn- und Geschäftshäusern als Bauträger. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und in solchen Unternehmungen die persönliche Haftung übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Hat die Gesellschaft nur einen Liquidator, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Liquidatoren, so wird sie durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Einzelnen Liquidatoren kann durch Beschluß der Gesellschafterversammlung auch dann Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden, wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind. Einzelnen Liquidatoren kann ferner Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Beschluß der Gesellschafterversammlung erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Leo Jansen
Mönchengladbach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.10.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2004 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes, des Gegenstandes, des Stammkapitals und der Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 29.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.05.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 31 ff. Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 126/09) vom 08.10.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (20 IN 126/09) vom 01.12.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.