Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit sowie Instandsetzung und Montage von Elektrogeräten sowie Geräten der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik aller Art, der Handel mit optischen Geräten nebst Zubehör, der Handel mit Schallplatten und sonstigen Ton- und Bildträgern, der Handel mit und die handwerkliche Fertigung und Instandsetzung von optischen und akustischen Hilfsmitteln sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien sowie die Verwaltung von Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfram Kühn
Weimar
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Marc Drüner
Butzbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Jannes Kühn
München
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.1994 zuletzt geändert am 10.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Umwandlung gem. § 56a UmwG der Fa. Jakob Siebert, HR A 1063 AG Marburg.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.11.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 13 ff. Sonderband
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Fall 4
Die allgemeine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in Spalte 4 a) ergänzt.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.