Handelsregister · HRB 186597
Chronologischer Auszug
JAKO-TECH GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) JAKO-TECH UG (haftungsbeschränkt) b) München Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 104, 80339 München c) Kabelverlegearbeiten, Montagearbeiten von genormten Fertigbauteilen sowie Hausmeistertätigkeiten | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Jakovljevic, Nenad, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2010. | a) 06.07.2010 Fischer | |
| 2 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Birnauer Str. 12, 80809 München | a) 23.09.2016 Großhauser | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 07.08.2018 (Az. 1542 IN 1827/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 09.08.2018 Nier | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.12.2018 (Az. 1542 IN 1827/18) aufgehoben worden. | a) 14.12.2018 Nier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.