Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Jaipur GmbH
Freiburg im Breisgau
Geschäftsführer(in)
Abhay Raj Singh
Bad Krozingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Singh, Abhay Raj, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Restaurant Jaipur e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708271) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 17.10.2003
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt S. 15
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Singh, Abhay Raj, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Restaurant Jaipur e.K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 708271) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 12.02.2024 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.02.2024 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.