Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schießwart.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke ( und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 25.000,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Satzung Bl. 5 ff. d. A. Tag der ersten Eintragung: 12.06.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
Satzung
Satzung vom 16.01.1997
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.