Vorstand im Sinne von § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbeschränkung: Für Rechtshandlungen, die den Verein mit mehr als 500,-- Euro verpflichten, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Diehm
Waibstadt
Vorstand
Werner Falckenthal
Eberbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.06.2001.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.10.2001
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