Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.04.1994 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.02.2005 in § 1 (Name des Vereins), § 2 (Zweck des Vereins), § 6 (Vorstand), § 9 (Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes), § 13 (Leitung und Beschlussfassung der Hauptversammlung) und § 14 (Auflösung des Vereins) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 3 (Leitung und Beschlussfassung der Hauptversammlung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein, als übernehmender Verein, ist mit dem Jagdgebrauchshundverein Bonn e. V. mit Sitz in Meckenheim (AG Rheinbach VR 373), als übertragender Verein, durch Übertragung des Vermögens als Ganzes, verschmolzen. Die Mitgliederversammlungen der Vereine haben durch Beschlüsse vom 23.07.2004 (übernehmender Verein) und 16.07.2004 (übertragender Verein) der Verschmelzung zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.10.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 982 Amtsgericht Euskirchen getreten. Freigegeben am 24.03.2009. Satzung Blatt 122 ff. d. A. Vertrag Blatt 43 ff. d. A.
Beschluss Blatt 182 - 190 der Akten
Satzung Blatt 191 der Akten
Beschluss Blatt 202-209 der Akten
Satzung Blatt 210 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.