Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schießwart. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der Schatzmeister und der Schießwart sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.500,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 14.05.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 765 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Satzung Blatt 54 - 56 der Akten
Satzung Blatt 80-82 der Akten
Satzung
Satzung vom 26.01.1999 zuletzt geändert am 04.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens sowie die Änderung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft) und § 6 (Finanzierung des Vereins, Beiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.