Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Cernic
Wehrheim
Vorstand
Jörg Kastner
Usingen
Vorstand
Clemens Traugott
Bad Homburg v. d. Höhe
Vorstand
Matthias Landschneider
Friedrichsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Einladung aller Vorstandsmitglieder mindestens drei Stimmberechtigte an der Sitzung teilnehmen. Wird diese Zahl unterschritten, gelten bei der Folgesitzung zwei Mitglieder als beschlussfähig. Bei anhaltender Beschlussunfähigkeit des Vorstandes ist eine Hauptversammlung anzuberaumen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 141 d. A.
Beschluss Blatt 8 Sonderband II
Beschluss Blatt 16 Sonderband II
Beschluss Blatt 47 - 54 Sonderband II
Satzung Blatt 48 - 52 Sonderband II
Beschluss Blatt 66 Sonderband II
Satzung Blatt 56 ff. Sonderband II
Beschluss Blatt 87 ff. Sonderband
Satzung Blatt 79 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 100, 101 Sonderband II
Anmeldung Blatt 103 Sonderband II
Beschluss Blatt 105-111 Sonderband II
Fall 10
Fall 11
Satzung
Satzung vom 02.04.1966 zuletzt geändert am 13.02.1993
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Aufgaben und Ziele) und 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 Ziffer 2 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) , 10 Ziffer 1 (Hauptversammlung) , 11 Ziffer 1 b (Vorstand) , die Streichung des § 5 Ziffer 6 (Rechte der Mitglieder) sowie den neuen § 7 (Mitgliedsbeiträge) und die damit verbundene Neunummerierung der nachfolgenden §§ beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Disziplinarordnung des LJV Hessen e.V. wurde für verbindlich erklärt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.