Handelsregister · VR 100342
Chronologischer Auszug
Jägervereinigung Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jägervereinigung Karlsruhe e.V. b) Karlsruhe | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisjägermeister, dem ersten stellvertretenden Kreisjägermeister und dem zweiten stellvertretenden Kreisjägermeister. Jeder vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten, sofern ein Kreditrahmen von 10.000,-- EUR (i. W. zehntausend Euro) pro Geschäftsjahr überschritten wird, die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. b) Kreisjägermeister: Hauck, Thomas, Bretten, *XX.XX.XXXX Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister: Remmele, Martin, Pfinztal, *XX.XX.XXXX Erster stellvertretender Kreisjägermeister: Dr. Häußer, Otto, Ettlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 26.05.1955 in Neufassung vom 13.03.2004 mit Änderung vom 09.04.2005. | a) 21.05.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 23.06.1955 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisjägermeister, dem ersten stellvertretenden Kreisjägermeister und dem zweiten stellvertretenden Kreisjägermeister. Jeder vertritt allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziele), § 4 (Vorstand), § 6 (Hauptversammlung), § 8 (Mitgliedschaft), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 13 (Auflösung) beschlossen. | a) 16.02.2015 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 40-47 | |
| 3 | b) Bestellt als Kreisjägermeister: Maier, Thomas Erich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister, nunmehr bestellt als Erster stellvertretender Kreisjägermeister: Remmele, Martin, Pfinztal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister: Hüsgen, Stephan, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster stellvertretender Kreisjägermeister: Dr. Häußer, Otto, Ettlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kreisjägermeister: Hauck, Thomas, Bretten, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2016 Eichhorn | ||
| 4 | b) Bestellt als Zweite stellvertretende Kreisjägermeisterin: Kößler, Lena, geb. Hauck, Bretten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister: Hüsgen, Stephan, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 01.02.2021 Essert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.