Handelsregister · VR 100342

Chronologischer Auszug

Jägervereinigung Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jägervereinigung Karlsruhe e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Kreisjägermeister, dem ersten stellvertretenden
Kreisjägermeister und dem zweiten stellvertretenden
Kreisjägermeister. Jeder vertritt allein. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte sowie außerdem zur Aufnahme von Krediten,
sofern ein Kreditrahmen von 10.000,-- EUR (i. W.
zehntausend Euro) pro Geschäftsjahr überschritten wird,
die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist.

b)
Kreisjägermeister:
Hauck, Thomas, Bretten, *XX.XX.XXXX
Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister:
Remmele, Martin, Pfinztal, *XX.XX.XXXX
Erster stellvertretender Kreisjägermeister:
Dr. Häußer, Otto, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 26.05.1955 in Neufassung vom 13.03.2004 mit Änderung vom 09.04.2005.
a)
21.05.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
23.06.1955
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Kreisjägermeister, dem ersten stellvertretenden
Kreisjägermeister und dem zweiten stellvertretenden
Kreisjägermeister. Jeder vertritt allein. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte die Zustimmung der Hauptversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Ziele), § 4 (Vorstand), § 6 (Hauptversammlung), § 8 (Mitgliedschaft), § 9 (Beendigung
der Mitgliedschaft) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
a)
16.02.2015
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 40-47
3b)
Bestellt als
Kreisjägermeister:
Maier, Thomas Erich, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister,
nunmehr bestellt als
Erster stellvertretender Kreisjägermeister:
Remmele, Martin, Pfinztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister:
Hüsgen, Stephan, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster stellvertretender Kreisjägermeister:
Dr. Häußer, Otto, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kreisjägermeister:
Hauck, Thomas, Bretten, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2016
Eichhorn
4b)
Bestellt als
Zweite stellvertretende Kreisjägermeisterin:
Kößler, Lena, geb. Hauck, Bretten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter stellvertretender Kreisjägermeister:
Hüsgen, Stephan, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2021
Essert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.