Handelsregister · VR 20072

Chronologischer Auszug

Jägerverein Bad Staffelsteiner Land e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesjagdverband Bayern e.V. Kreisgruppe Staffelstein

b)
Staffelstein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erster Vorsitzender:
Dr. med. dent. Erbse, Dieter, Zahnarzt, Ebensfeld
Zweite Vorsitzende:
Erbse, Brigitte, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.04.1967 zuletzt geändert am 28.03.1982
a)
19.01.2006
Greiner

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.06.1982.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 6ff., 73 SB;
2b)
Berichtigt, nun:
Bad Staffelstein
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2005 hat die Änderung und die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
22.03.2006
Forkel

b)
Neue Satzung Bl. 109 ff. SBd.
3b)
Wahl vom 04.04.2014:
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Dr. med. dent. Erbse, Dieter, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Zweite Vorsitzende:
Erbse, Brigitte, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender:
Hagel, Michael, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Dr. Hahn, Christian, Ebensfeld, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2014
Berger
4a)
Name geändert, nun:
Jägerverein Bad Staffelsteiner Land e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr) und 12 (Datenschutzbestimmungen) der Satzung beschlossen. Früher §12
(Inkrafttreten und Schlussbestimmungen) ist nun §13.
Der Name des Vereins ist geändert.

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
27.11.2019
Berger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl.
137 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.