Handelsregister · VR 120415
Chronologischer Auszug
Jägerschaft Norden im Landkreis Aurich · Amtsgericht Aurich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jägerschaft Norden im Landkreis Aurich b) Norden | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) 1. Vorsitzender: Janssen, Reint, Dornum Stv. Vorsitzender: Ries, Wilhelm, Hamswehrum Schatzmeister: Rümmler, Ulrich, Pewsum Schriftführer: Brechters, Berend, Marienhafe | a) eingetragener Verein Satzung vom 26.03.1999 | a) 09.10.2006 Haßberg b) Tag der ersten Eintragung: 04.08.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 675 Amtsgericht Norden getreten. Freigegeben am 09.10.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Schatzmeister: Rümmler, Ulrich, Pewsum Nicht mehr 1. Vorsitzender, nun stellvertr. Vorsitzender: Janssen, Reint, Dornum, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Dr. Klüwer, Gerhard, Krummhörn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Saathoff, Frerich, Osteel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Ries, Wilhelm, Hamswehrum | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben und Ziele), § 4 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung) sowie die Streichung des § 19 beschlossen. | a) 10.01.2011 Alberts |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.