Handelsregister · VR 180227

Registerinformationen

Jägerschaft des Landkreises Wesermarsch eingetragener Verein · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Jägerschaft des Landkreises Wesermarsch eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stadland

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 180227
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
01.12.2022
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Andreas Schindler

Butjadingen

Vorstand

Jörg Kuck

Butjadingen

Vorstand

Ingo Bischoff

Ovelgönne

Vorstand

Viktoria von Senden

Stadland

Vorstand

Stefan Leisha

Brake

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und der Kreisjägermeister oder der für das Gebiet der Jägerschaft bestellte besondere Vertreter des Kreisjägermeisters, soweit diese nicht bereits als Mitglieder des Vorstandes gewählt sind. Die Vertretung des Vereins erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
  • Satzung Blatt 45 ff. der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 28.02.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 505 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 12.10.2006.

Satzung

  • Satzung vom 26.03.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2, Nr. 2 und Abs. 7 ("Aufgaben und Ziele"), § 4 Abs. 1, Nr. 2 ("Erlöschen der Mitgliedschaft") und in § 9 Abs. 3 ("Mitgliederversammlung") beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 Nr. 1 und Abs. 2, Nr. 3 ("Aufgaben und Ziele") sowie in § 14 Abs. 4 ("Auflösung") beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.