der Vertrieb und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten, deren Reparatur und der Kundendienst an allen Geräten sowie der Abschluss von Nutzungsverträgen über Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dustin Maszutt
Adendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Dirk Maszutt
Adendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2026 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2026 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2026 Teile des Vermögens der Maszutt Automaten Service- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Adendorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 1270) (die Rechte und Pflichten an dem auf dem Flurstück 19/2 Flur 7 Gemarkung Ochtmissen, Grundbuch von Lüneburg Blatt 14110 errichteten Gebäude - Geschäftsbauten Hamburger Straße) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.