der Vertrieb und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten, deren Reparatur und der Kundendienst an allen Geräten sowie der Abschluss von Nutzungsverträgen über Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dustin Maszutt
Adendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Dirk Maszutt
Adendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2026 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2026 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.03.2026 Teile des Vermögens der Maszutt Automaten Service u. Vertriebs GmbH mit Sitz in Adendorf (Amtsgericht Lüneburg HRB 1270) (Pensionsverpflichtung einschließlich der hierfür bestehenden Rückdeckungsversicherung zugunsten des ehemaligen Mitarbeiters des übertragenen Rechtsträgers Oliver Maszutt) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenen Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.