Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden Regelungen finden im Falle einer Liquidation der Gesellschaft auf den Liquidator entsprechende Anwendung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jacob Eijk
Bleiswijk/Niederlande
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1978, zuletzt geändert am 19.06.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Satz 1 (Firma), 2 Satz 1 (Gegenstand des Unternehmens), 12 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1258 Amtsgericht Geldern getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 71 - 74 Sonderband
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