Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Agnes Maria-Magdalena Werhahn
Neuss
Einzelprokura Prokurist(in)
Andrea Maria Werhahn
Neuss
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Johann Andreas Werhahn
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11. September 2003
Die Gesellschafterversammlung vom 16. Dezember 2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 6 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 19 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 33 ff. Sonderband
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