- Handel und Dienstleistungen im Internetbereich, - Produktion und Vertrieb von und Handel mit Produkten im Bereich Erneuerbare Energien, - Tonträgerherstellung und -vertrieb, - Betrieb eines Plattenlabels.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Thoma
Freystadt, OT Möning
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Helga Sülzle-Thoma
Freystadt
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Patrick Thoma
Freystadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Jahresabschluß und Ergebnisverwendung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 3 ff. SB;
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat das Einzelunternehmen JuraSol Solartechnik, Inhaber Andreas Thoma, Im Zwiesel 4, 92318 Neumarkt i.d.OPf., erworben. Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers ist ausgeschlossen. Der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.