Handelsregister · HRB 740

Chronologischer Auszug

J. Schneider Dental-Technik GmbH · Amtsgericht Bayreuth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
J. Schneider Dental-Technik GmbH

b)
Bayreuth

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb eines zahntechnischen Labors.
250.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schneider, Joachim, Zahntechniker, Bayreuth
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.1980 zuletzt geändert am
25.02.2000
a)
14.10.2003
Sauer

b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.05.1980.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 43 SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Nürnberger Str. 72, 95448 Bayreuth
a)
06.09.2010
Donhardt
3Einzelprokura:
Peterson, Kathrin, Glashütten, *XX.XX.XXXX
a)
27.10.2010
Osterndorff
4Prokura erloschen:
Peterson, Kathrin, Glashütten, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2022
Weber

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.