Handelsregister · HRB 27357

Registerinformationen

J&S Holding GmbH · Amtsgericht Potsdam

Unternehmen

Stammdaten

Firma
J&S Holding GmbH
Rechtsform
221110
Sitz
Wustermark
Geschäftsanschrift
Rostocker Straße 11, 14641 Wustermark

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27357
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Letzte Eintragung
22.07.2025
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die unternehmerische Leitung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an gewerblichen Unternehmen, die im Bereich Automobilzulieferindustrie tätig sind, sowie das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Erbringung von Managementleistungen gegenüber direkten und indirekten Tochtergesellschaften zur Förderung ihrer Unternehmensgegenstände, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- und Finanzdienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Hardy Günter Wilke

Braunschweig

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
285

Andy Kaschube

Potsdam

Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
285

Enrico Mosch

Falkensee

Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

006

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 02.04.2025 (AZ: 6.60 IN 236/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 02.04.2025 ( AZ: 6.60 IN 236/24) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.