An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung auf eigene und fremde Rechnung, Durchführung von Bauträgermaßnahmen aller Art, Übernahme von Baubetreuungen aller Art und der Verleih von Gerüsten aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Lindauer
Rott am Inn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2001 mit Nachtrag vom 12.11.2001 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.03.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
Beschlüsse Bl 2/3 SB, neue Satzung Bl. 2 SB.
SoBl. 4; HBBl. 14
HBBl. 17,18
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 04.06.2012 (Az. 601 IN 221/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 16.08.2012 (Az. 601 IN 221/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.