Handelsregister · HRB 120147

Registerinformationen

J. Findler & Sohn Elektrotechnik GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
J. Findler & Sohn Elektrotechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Ohmstr. 7, 85757 Karlsfeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 120147
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
08.10.2025
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Großhandel mit elektronischen Spezialartikeln sowie Erbringung damit zusammenhängender Nebentätigkeiten einschließlich Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Eberstein

Bergheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Marianne Loenenbach

Rheinbach

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Daniel Möltgen

Erftstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.03.1998 zuletzt geändert am 07.10.1998
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 84,97 EUR EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung), 10 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. § 17 (Gründungsaufwand) wurde gestrichen, die Folgenummerierung wurde entsprechend angepasst.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.04.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 15 So.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat am 18.08.2016 mit der ETL Paul Schlegel Holding GmbH mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 3003) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 09.11.2016 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.