Handelsregister · VR 35263
Chronologischer Auszug
Ivy Sports- und Kulturaustausch e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ivy Sports- und Kulturaustausch e. V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass er zu zu Verträgen ab 1001,- Euro der Zustimmung der Mitgliederverammlung bedarf, davon ausgenommen sind alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen. b) erste Vorsitzende: 1. Liu, Tianwen, *XX.XX.XXXX, Berlin erster stellvertretender Vorsitzender: 2. Liu, Yue, *XX.XX.XXXX, Clausthal-Zellerfeld zweiter stellvertretender Vorsitzender: 3. Zhao, Zhenxi, *XX.XX.XXXX, Dresden Kassenwart: 4. Zhou, Jia, *XX.XX.XXXX, Clausthal-Zellerfeld | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 28.01.2016 Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) und § 19 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 21.09.2016 Kalinowski b) Satzung Bl. 5-7r Beschluss Bl.13 (14-16) |
| 2 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzendem und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, davon ausgenommen sind alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen. | a) 21.09.2016 Kalinowski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.