Handelsregister · VR 35263

Chronologischer Auszug

Ivy Sports- und Kulturaustausch e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ivy Sports- und Kulturaustausch e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt,
dass er zu zu Verträgen ab 1001,- Euro der Zustimmung
der Mitgliederverammlung bedarf, davon ausgenommen
sind alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen.

b)
erste Vorsitzende:

1.
Liu, Tianwen, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:

2.
Liu, Yue, *XX.XX.XXXX, Clausthal-Zellerfeld

zweiter stellvertretender Vorsitzender:
3.
Zhao, Zhenxi, *XX.XX.XXXX, Dresden

Kassenwart:

4.
Zhou, Jia, *XX.XX.XXXX, Clausthal-Zellerfeld
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 28.01.2016

Die Mitgliederversammlung vom 26.08.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze) und § 19 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
21.09.2016
Kalinowski
b)
Satzung Bl. 5-7r
Beschluss Bl.13
(14-16)
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzendem und
dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, davon ausgenommen sind alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen.
a)
21.09.2016
Kalinowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.