Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist jedoch in der Weise eingeschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften von über 1.000,-- DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Schwarzbauer
Obersontheim
Vorstand
Hans-Jürgen Götze
Obersontheim-Hausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.05.1991
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.08.1991
Satzung: Blatt 23/30
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