Handelsregister · VR 1800

Chronologischer Auszug

Itzumer Bürgerhaus e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Itzumer Bürgerhaus e.V.

b)
Hildesheim
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. und 2. Vorsitzender
- jeder vertritt allein.
Bei Rechtsgeschäften, die den Abschluss von
Anstellungs- und Mietverträgen beinhalten und
Rechtsgeschäfte, die einen höheren Wert als 5.000,00
EUR haben, ist die Zustimmung des Beirates
einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Schulz, Karl Horst, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Rünkert, Hans-Werner, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.06.1994 zuletzt geändert am 19.06.2003
a)
05.01.2006
Scharf

b)
Beschluss Blatt 47 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
30.11.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.01.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Rünkert, Hans-Werner, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Seiler, Heike, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2008
Aust
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schulz, Karl Horst, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Seiler, Heike, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Seiler, Bernd, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
von Wilcke, Silvia, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2010
Aust

b)
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Organe
des Vereins), § 10 (Vorstand), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 12 (Beisitzer)
beschlossen.
a)
28.08.2012
Saust

b)
Satzung Blatt 89 - 89R der Akten

Fall 4
5a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der 1.
Vorsitzende und die/der 2. Vorsitzende. Jedes
Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Bei Rechtsgeschäften, die den Abschluss von
Anstellungs- und Mietverträgen beinhalten und
Rechtsgeschäften, die einen höheren Wert als 1.000,00
EUR zum Gegenstand haben, ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Anschrift), § 3 (Zweck), § 5 (Ende der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), § 10 (Vorstand) und mit
ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung sowie in § 12 (Beisitzer)
beschlossen.
a)
20.11.2014
Martens

b)
Protokoll Blatt 111/112, Satzung
Blatt 113 der Akten.

Fall 5
6b)
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
von Wilcke, Silvia, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt und wieder ausgeschieden als
2.Vorsitzende:
Dr. Habermann, Grazyna, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Seiler, Berndt, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Liebicher-Rawohl, Irmgard, Hildesheim, *XX.XX.XXXX
a)
13.09.2022
Kratzberg

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.