itSMF Deutschland Berufs- und Fachverband für IT Service Management e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 12112
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
27.06.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - zwei (weitere) Vorstände - Finanzvorstand. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb und Verkauf, zu Belastungen und sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits über mehr als 3.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Herbert Krüll
Münster
Vorstand
Stephan Brendel
Dormagen
Vorstand
Sascha Benjamin Tombült
Ochtrup
Vorstand
Sven Schindler-Grünholz
Berlin
Vorstand
Jana Renate Freitag
Kottmar
Vorstand
Andrea de Filippis
Egelsbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.2001
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand) und 10 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 Ziff. 3.6 (Ehrenmitgliedschaft), 8 Ziff. 8.2 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 9 Ziff. 9.7 (Kassenprüfer) und Ziff. 9.9 (Intenationale Vernetzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den § 2 (Zweck des Vereins) sowie die §§ 1 (Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Stimm- und Wahlrecht), 5 (Mitgliedsbeiträge), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand), und 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Stimm- und Wahlrecht), 7 (Organisation des Vereins) und 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 4 (Stimm- und Wahlrecht), 5 (Mitgliedsbeiträge und Vereinsfinanzen), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand), 10 (Auflösung des Vereins) sowie 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Stimm- und Wahlrecht) und § 5 (Mitgliedsbeiträge und Vereinsfinanzen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 8 und 9 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 7 (Organisation des Vereins) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.06.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 7 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 41 ff Sonderband
Satzung Blatt 64 ff Sonderband
Fall 5
Satzungsänderung Blatt 139 ff. Sonderband
aktuelle Satzung Blatt 165 ff Sonderband
Fall 7
Satzung Blatt 208 - 214 Sonderband
Fall 8
Fall 9
aktuelle Satzung Blatt 15 ff. Sonderband 2
Fall 10
Satzung Blatt 49 ff. Sonderband
Eintragung vom 29.03.2010 berichtigt-Blatt 165 Sonderband Band 1
Fall 11
Fall 12
aktuelle Satzung Bl. 132 - 135 SB.
Fall 13
Satzung Blatt 157-164 Sonderband
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
aktuelle Satzung Bl. 256 - 264 SB.
Fall 19
aktuelle Satzung Bl. 314-320 SB
Fall 20
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.