Entwicklung und Vermarktung von Software im Rahmen der elektronischen Kommunikation und Plattformen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Uwe Kern
Paderborn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Philipp Kern
Paderborn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2018
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils der ITEK - Service und Consulting GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 4323) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2018 einen Teil des Vermögens der ITEK - Service und Consulting GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 4323) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.02.2019 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.