Handelsregister · HRB 747004

Chronologischer Auszug

it-neX Software GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
it-neX Software GmbH

b)
Heilbronn
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 40, 74081 Heilbronn

c)
Erstellung und Vertrieb von Software sowie
Betreuung im gesamten IT-Bereich.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Weitzmann, Rainer, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2013.
a)
29.11.2013
Müller
2b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Parkstr. 33, 74081 Heilbronn
a)
17.03.2014
Michaelis
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 23.08.2022
(40 IN 495/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
31.08.2022
Reusch
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.12.2022
(40 IN 495/22) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.12.2022
(40 IN 495/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
04.01.2023
Reusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.