Handelsregister · HRB 747004
Chronologischer Auszug
it-neX Software GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) it-neX Software GmbH b) Heilbronn Geschäftsanschrift: Hauptstraße 40, 74081 Heilbronn c) Erstellung und Vertrieb von Software sowie Betreuung im gesamten IT-Bereich. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Weitzmann, Rainer, Heilbronn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2013. | a) 29.11.2013 Müller | |
| 2 | b) Neue Geschäftsanschrift: Parkstr. 33, 74081 Heilbronn | a) 17.03.2014 Michaelis | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 23.08.2022 (40 IN 495/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 31.08.2022 Reusch | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.12.2022 (40 IN 495/22) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.12.2022 (40 IN 495/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 04.01.2023 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.