Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für Einzelgeschäfte ab 10.000,00 Euro sind die Vorsitzenden nur gesamtvertretungsberechtigt. Für Einzelgeschäfte ab 100.000,00 Euro und Rechtsgeschäfte über Grundvermögen oder die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten bedarf es zur Wirksamkeit außerdem eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Endlich
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Stephan Vonrüti
Meilen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.06.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 3 (Steuerbegünstigung, Buchführung, Finanzierung) beschlossen.