Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, darunter ein/e Vorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in. Ist ein Geschäftsführer bestellt, ist er Mitglied des Vorstandes. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Mahnaz Siavashi
Berlin
274
Majeed Qadianie
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2007-09-08
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