Die Immobilienverwaltung aller Art. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die dazu bestimmt sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1978 zuletzt geändert am 07.01.2004
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG und § 65 Abs. 1 Satz 2 und 3 GmbHG (Auflösung der Gesellschaft aufgrund Feststellung eines Mangels im Gesellschaftsvertrag (Beschluss des Amtsgerichts Neuwwied vom 02.12.2004, 3 HRB 4776) von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.12.2003 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied HRB 4776 getreten. Freigegeben am 27.12.2005.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.