Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Bewirtschaftung von Immobilien sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georg Düllberg
Korschenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 3. März 2008
Die Gesellschafterversammlung vom 15. März 2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (ehemals: Verfügungen über Geschäftsanteile, Vereinigung von Geschäftsanteilen, nunmehr: Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen / Ankaufsrecht) beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag um die neuen §§ 12 (Einziehung), 13 (Erbfolge) und 14 (Austritt) ergänzt. Der bisherige § 12 (Auflösung und Liquidation) wurde zu § 15 mit unverändertem Inhalt und der bisherige § 13 (Allgemeine Bestimmungen) wurde zu § 16 und um einen Absatz (6) ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.