Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.09.1976 zuletzt geändert am 17.02.1989
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2020 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 7 (Organe des Vereins) und 8 (der Vorstand (Präsidium)) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 8 (der Vorstand (Präsidium)) und 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Durch Beschlussfassung der Mitglieder in der Zeit vom 09.04.2020 bis 14.04.2020 wurden eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie weitere Änderungen in den §§ 2 (Vereinszweck / Geschäftsjahr / Datenschutz), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Beiträge und Gebühren), 9 (Der Senat), 10 (Zusammentreten und Beschlussfähigkeit des Vorstandes), 11 (Mitgliederversammlung), 12 (Rechnungsprüfung), 13 (Beitragsverwendung), 14 (Vergabe von Darlehen, Fördergeldern und Spenden; neu eingefügt), 15 (Haftung; neu eingefügt) und 17 (Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung; bisher: § 15) beschlossen. Die bisherigen §§ 14 und 15 werden zu §§ 16 und 17.
Durch Beschlussfassung der Mitglieder in der Zeit vom 19.11.2020 bis 24.11.2020 wurde eine Änderung der Satzung in § 17 (Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung) beschlossen.
Durch Beschlussfassung der Mitglieder in der Zeit vom 03.05.2021 bis 07.05.2021 wurde eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.12.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 6 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 12 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 17 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 20 ff. Sonderband II
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten und dem zweiten Vizepräsidenten. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Der Präsident und der erste Vizepräsident sind befugt, im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Anmeldung Blatt 24 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 34 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 42 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 51 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 60 ff. Sonderband II
Satzung Blatt 63 - 68 Sonderband II
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.