Der Vertrieb von Wassertechnik im In- und Ausland sowie die entsprechende technische Beratung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roger Wirth
Monheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Bernd Gerhard Otto Wilcke
Wermelskirchen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2003 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 Ziffer 1 (Gegenstand), § 5 (Geschäftsführung) sowie § 3 Ziffer 2 (Dauer der Gesellschaft) geändert.
Außerdem wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 14 (Entgelt) und 18 (Kündigung, Austritt eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff Sonderband
Beschluss Blatt 26 ff Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 60 ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.