Die Erbringung von Planungsleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann einzelnen oder allen Geschäftsführern durch einfachen Gesellschafterbeschluß Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem einzelnen Geschäftsführer kann durch einfachen Gesellschafterbeschluß Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Vertretung der Gesellschaft erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Ost
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 1. Februar 2000
Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2011 hat den Gesellschaftsvertrag ohne Änderung einzutragender Tatsachen insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 8 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.02.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.06.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband
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