Im- und Export von Industrieerzeugnissen aller Art, insbesondere von elektronischen Bauteilen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Erzeugnisse und Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Helmut Emil Sosianosch Pourkian
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Dennis Wügar Kianousch Pourkian
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181 BGB).
Gesellschaftsvertrag Blatt 62-81 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 22.01.1980
Gesellschaftsvertrag Blatt 113 ff. Sonderband
Eintragung Nr. 5 Spalte 4 b) vom 31.03.2022 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.1979 zuletzt geändert am 09.01.1987
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den § § 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 7 zu ändern.In den Gesellschaftsvertrag wurde ein neuer § 14 eingefügt. Der bisherige § 14 ist nun § 15.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.