Handelsregister · VR 6045

Chronologischer Auszug

INYO RYU - KARATE - Verein · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
INYO RYU - KARATE - Verein

b)
Düsseldorf
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum
Abschluß von Rechtsgeschäften die den Verein nicht mit
mehr als 2.500,-- DM belasten, ist sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 2.500,-- DM belasten, braucht der Vorstand
die Zustimmung des Vereinsausschusses.

b)
1. Vorsitzender:
Hiura, Kazunari, Karate-Trainer, Düsseldorf
2. Vorsitzender:
Sgura, Pietro, Angestellter, Bornheim
Kassenwart:
Freiherr von Reitzenstein, Christoph, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 21.01.1978 mehrfach geändert, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 12.12.2000 insgesamt neu gefaßt.
a)
03.09.2004
Niemann

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.10.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.09.2004.
Satzung Blatt I der Akten
2b)
Ausgeschieden sind
1. Vorsitzender:
Hiura, Kazunari, Karate-Trainer, Düsseldorf
2. Vorsitzender:
Sgura, Pietro, Angestellter, Bornheim

Neu gewählt wurden
1. Vorsitzender:
Tansey, David Gordon, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Dr. Reißmann, Dirk, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
09.10.2007
Detlefsen
3b)
Ausgeschieden
Kassenwart:
Freiherr von Reitzenstein, Christoph, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX

Neu gewählt
Kassenwart:
Wüsthoff, Norbert, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
25.03.2009
Detlefsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.