Handelsregister · HRB 16143
Chronologischer Auszug
Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV b) Bonn c) die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblich gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50, 66, 83, 90 g und 112 Investmentgesetz sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannten Geschäfte betreiben. | 450.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.02.2008 b) Die Gesellschaft ist eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 Investmentgesetz. Das anfängliche Gesellschaftskapital beträgt 450.000,00 EUR. Das Mindestkapital beträgt 300.000,00 EUR Das Höchstkapital beträgt 100.000.000.000,00 EUR | a) 19.03.2008 Wippenhohn | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Rentrop, Norman, Bonn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 04.08.2008 Schneider | ||||
| 3 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Rüngsdorfer Straße 2 E, 53173 Bonn | a) 23.07.2010 Ronig | ||||
| 4 | c) die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Die Gesellschaft kann dieMittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentvermögen sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedigungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Für das Betriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 13.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), in § 2 Abs. 1 Satz 2 5. Spiegelstrich und Satz 4 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 3 Satz 2 (Bekanntmachungen), in § 4 Abs. 1, 2 Sätze 1, 6, 7, Abs. 3 (Anlagegrundsätze, Anlagebedingungen), in § 5 Abs. 2, 3 Satz 2 (Anlagegrenzen), in § 7 Abs. 2 bis 6 (Kosten), in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Sätze 1 bis 3 (Höhe, Einteilung, Veränderung des Gesellschaftskapitals), in § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 4.2 Halbsatz, Abs. 5 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), in § 10 Abs. 1, 2, 6 bis 9 (Aktien und Aktienausgabe), in § 11 Abs. 1, 4, 6 bis 8 (Rücknahme von Aktien), in § 12 Abs. 2 Satz 1 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), in § 13 (Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), in § 14 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 (Depotbank), in § 15 Abs. 1, 2 (Bewertung der Vermögensgegenstände), in § 16 Abs. 2 (Zusammensetzung des Vorstandes), in § 17 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), in § 18 Abs. 1, 2, 4 Satz 2 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), in § 24 Abs. 4 (Beschlussfassung), in § 25 Abs. 1 (Geschäftsjahr) und in § 27 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. | a) 18.05.2012 Wippenhohn | |||
| 5 | Einzelprokura: Fitzenreiter, Janine, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2012 Rostek | ||||
| 6 | c) ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums- Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial- Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial- Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Änderung zur konkreten Vertretungsbefugnis Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Hauptversammlung vom 08.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Firma, Umbrella-Konstruktion und Sitz), § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 1 (Bekanntmachungen), § 4 (Anlagebedingungen), § 5 (Anlagegrenzen), § 6 Abs. 2 (Kreditaufnahme, Leerverkäufe, Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte, § 7 Abs. 1, .Satz 1, Abs.2, Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 (Kosten, Gründungsaufwand), § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Ab. 5 Satz 3 (Höhe, Einteilung und Veränderung des Gesellschaftskapitals, § 9 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 (Teilgesellschaftsvermögen, Aktienklassen), § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 4 Sätze 1, 2 und 5, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 (Aktien und Aktienausgabe), § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis Abs. 9 (Rücknahme von Aktien, § 12 (Übertragung von Aktien, Ausschluss von Aktionären), § 13 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 (Aufgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge), § 14 (Verwahrstelle), § 15 Abs. 1 Sätze 1 und 5, Abs. 2, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 und Abs. 4 (Bewertung der Vermögensgegenstände), § 17 Abs. 2 Satz 1 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 (Zusammensetzung und Amtsdauer), § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 (Zeit, Ort und Einberufung), § 22 (Teilnahme und Stimmrecht), § 24 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 und Abs. 3 (Beschlussfassung), § 25 Abs. 2 Satz 2 (Geschäftsjahr, Dauer, § 26 Abs. 1, Abs. 3 Abs. 4 und Abs. 5 (Jahresabschluss und Halbjahresbericht), § 27 Satz 2 (Gewinnverwendung, Rücklagenbildung) beschlossen. b) Die Aufteilung des Anfangskapitals ist geändert - nämlich nunmehr nicht mehr auf Investmentbetriebsvermögen und erstem Teilgesellschaftsvermögen, sondern nur noch Investmentbetriebsvermögen - , durch Umwandlung der bestehenden 3.000 Unternehmensaktien des ersten Teilgesellschaftsvermögens unter gleichzeitiger Ausgabe neuer 1.500 Stück Unternemensaktien des (Investment-) Betriebsvermögens, so dass das Anfangskapital nun 300.000 EUR beträgt. | a) 15.10.2014 Linnert | ||
| 7 | Einzelprokura: van Stephaudt, David, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2020 Mauel | ||||
| 8 | Einzelprokura: Prokura geändert, nunmehr:nach Namensänderung: Dedich, David, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2022 Mauel | ||||
| 9 | Prokura erloschen: Dedich, David, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2022 Mauel | ||||
| 10 | Einzelprokura: Köble, Andrea, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2023 Raspels | ||||
| 11 | b) Vorstand: Stephan, Ewald, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) 16.11.2023 Mauel | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: Große-Allermann, Jens, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 29.05.2024 Mauel | ||||
| 13 | Prokura erloschen: Fitzenreiter, Janine, Sankt Augustin, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2024 Mauel | ||||
| 14 | a) Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. b) Geändert, nunmehr: Abwickler: Stephan, Ewald, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Geändert, nunmehr: Abwickler: Lokotsch, Waldemar, Königswinter, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Köble, Andrea, Bonn, *XX.XX.XXXX | b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 25.08.2025 Mauel |
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