Die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen, insbesondere als Komplementärin, sowie die Verwaltung von Vermögen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 32 KWG i.V.m. § 1 KWG werden nicht ausgeübt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft erteilt werden. Einem Geschäftsführer kann ferner durch Gesellschafterbeschluß gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Barbara Dehnen
Mettmann
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Peter Harald Dehnen
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 4. Oktober 1996
Die Gesellschafterversammlung hat am 29. Dezember 2000 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) um DM 63.438,14 auf DM 113.438,14 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Zugleich wurde das Stammkapital auf EUR 58.000,00 umgestellt.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 / 08.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.07.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9 Sonderband
Beschluss Blatt 32 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 42 ff Sonderband
Beschluss Blatt 61 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 66 ff. Sonderband
Verschmelzungsvertrag Bl. 78 ff Sonderband
Zustimmungsbeschlüsse Bl. 75/85 Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2004 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2004 mit der WIRAS Verbund AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 37880) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.