Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied oder der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten jeweils gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Universität Stuttgart
Stuttgart
Vorstand
PROTEMA Unternehmensberatung GmbH
Stuttgart
Vorstand
Binder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Burgstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.12.2006 mit Änderungen vom 02.02.2007 und 06.03.2007.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 ( Mitgliederversammlung ), § 9 ( Vorstand ) und die Einfügung des § 10 ( Kassenprüfer ) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 ( Rechte und Pflichten der Mitglieder ) und die Mitgliederversammlung vom 04.03.2009 die Änderung der Satzung in § 3 ( Mitgliedschaft ), § 4 ( Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft ), § 8 ( Mitgliederversammlung ) und § 9 ( Vorstand ) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und die Mitgliederversammlung vom 09.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft) und § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Freitext
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 9
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 40
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 51
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 62
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