Erstellung, Vertrieb und Einführung von Software für das Management und den Betrieb von Webseiten, sowie Beratungsleistungen auf diesem Gebiet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Daniela Klahold
Haiger
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
André Klahold
Haiger
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Klaus Martin Schuster
Freudenberg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 21.05.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4 ff. Sonderband
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 11
Fall 12
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2001 zuletzt geändert am 07.05.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 3 (Stammkapital) sowie weitere Vorschriften beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 9.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.