Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Eingehung von Verbindlichkeiten, die den Betrag von 255,65 EUR überschreiten, kann nur von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vorgenommen werden.
Tag der ersten Eintragung: 19.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2004. Satzung Blatt 4 ff. SB
Satzung
Satzung vom 01.03.2002
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.