Handelsregister · VR 5503
Chronologischer Auszug
Internationaler Tauchsportverein/International Diving Club Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Internationaler Tauchsportverein/International Diving Club Berlin b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden und den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Beschlüsse mit Kostenfolge für alle Mitglieder, die über den Vereinsbeitrag hinausgehen bzw. die nicht aus dem Vereinsvermögen gedeckt sind, ist eine Zustimmung der ordentlichen Mitglieder erforderlich. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes ist insofern beschränkt, als die Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich über die im Haushaltsplan ausgewiesenen Kosten hinausgehend im Einzelfall mit 1.000 DM und mehr verpflichten, die Unterschriften bzw. die Vollmacht der Mehrheit des Vereinsausschusses aufweisen muß (fünf Unterschriften). b) Zweiter Vorsitzender: 1. Scholz, Christian, Berlin Stellvertretender Vorsitzender: 2. Roßdeutscher, Wolfram, Berlin Erster Vorsitzender: 3. Hönicke, Arno, Berlin | a) Eingetragener Verein Datum der Satzungserrichtung: 24.07.1977 mit letzter Änderung vom: 20.06.1979 | a) 05.09.2006 Rudolph b) Satzung Bl. 6ff. Beschluss Bl. 30 ff., 47 ff. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes ist insofern beschränkt, als die Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich über die im Haushaltsplan ausgewiesenen Posten hinausgehend im Einzelfall mit 500,- € und mehr verpflichten, die Unterschriften bzw. die Vollmacht der Mehrheit des Vereinsaussachusses aufweisen muss (fünf Unterschriften). | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 7 (Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Geschäftsbereich des Vorstands), § 15 (Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften), § 17 (Satzungsänderung) und § 18 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 02.10.2006 Meier b) Beschluss Bl.75r | |
| 3 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3a) betreffend die Eintragung der allgemeinen Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Für Beschlüsse mit Kostenfolge für alle Mitglieder, die über den Vereinsbeitrag hinausgehen bzw. die nicht aus dem Vereinsvermögen gedeckt sind, ist eine Zustimmung aller ordentlichen Mitglieder erforderlich. | a) 02.10.2006 Meier | ||
| 4 | a) Internationaler Tauchsportverein/International Diving Club Berlin e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Roßdeutscher, Wolfram Änderung zu Nr. 1: Stellvertretender Vorsitzender: Scholz, Christian, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2017 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Satzungsänderung) beschlossen. | a) 13.02.2018 Dambietz b) Satzung Bl. 110-113 Beschluss Bl. 99-101, 117 (118-120) |
| 5 | b) Änderung zu Nr. 1: Vorname berichtigt Stellvertretender Vorsitzender: Scholz, Heinz-Christian, Berlin | a) 22.02.2018 Dambietz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.