Handelsregister · VR 5503

Chronologischer Auszug

Internationaler Tauchsportverein/International Diving Club Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Internationaler Tauchsportverein/International Diving
Club Berlin

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden und den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Beschlüsse mit Kostenfolge für alle Mitglieder, die
über den Vereinsbeitrag hinausgehen bzw. die nicht aus
dem Vereinsvermögen gedeckt sind, ist eine Zustimmung
der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes
ist insofern beschränkt, als die Rechtshandlungen, die den
Verein vermögensrechtlich über die im Haushaltsplan ausgewiesenen Kosten hinausgehend im Einzelfall mit 1.000
DM und mehr verpflichten, die Unterschriften bzw. die
Vollmacht der Mehrheit des Vereinsausschusses aufweisen muß (fünf Unterschriften).

b)
Zweiter Vorsitzender:

1.
Scholz, Christian, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:
2.
Roßdeutscher, Wolfram, Berlin

Erster Vorsitzender:

3.
Hönicke, Arno, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Datum der Satzungserrichtung: 24.07.1977
mit letzter Änderung vom: 20.06.1979
a)
05.09.2006
Rudolph
b)
Satzung Bl. 6ff.
Beschluss Bl. 30
ff., 47 ff.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes
ist insofern beschränkt, als die Rechtshandlungen, die den
Verein vermögensrechtlich über die im Haushaltsplan ausgewiesenen Posten hinausgehend im Einzelfall mit 500,-
€ und mehr verpflichten, die Unterschriften bzw. die Vollmacht der Mehrheit des Vereinsaussachusses aufweisen
muss (fünf Unterschriften).
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.08.2005 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 7 (Ende der Mitgliedschaft), § 11 (Geschäftsbereich des Vorstands), § 15 (Beurkundung
von Beschlüssen; Niederschriften), § 17 (Satzungsänderung) und § 18 (Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
02.10.2006
Meier
b)
Beschluss Bl.75r
3a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3a) betreffend
die Eintragung der allgemeinen Vertretungsbefugnis ist
von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Für Beschlüsse mit Kostenfolge für alle Mitglieder, die
über den Vereinsbeitrag hinausgehen bzw. die nicht aus
dem Vereinsvermögen gedeckt sind, ist eine Zustimmung
aller ordentlichen Mitglieder erforderlich.
a)
02.10.2006
Meier
4a)
Internationaler Tauchsportverein/International Diving
Club Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Roßdeutscher, Wolfram

Änderung zu Nr. 1:
Stellvertretender Vorsitzender:

Scholz, Christian, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2017 hat
die Änderung der Satzung in § 17 (Satzungsänderung) beschlossen.
a)
13.02.2018
Dambietz
b)
Satzung Bl.
110-113
Beschluss Bl.
99-101, 117
(118-120)
5b)
Änderung zu Nr. 1:
Vorname berichtigt
Stellvertretender Vorsitzender:
Scholz, Heinz-Christian, Berlin
a)
22.02.2018
Dambietz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.