Handelsregister · VR 3048
Historischer Auszug
Internationaler Filiz Bildungs- und Kommunikationsverein · Amtsgericht Aachen
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Tausender|
Hunderter
Aachen
Nr.
der
Eintra-
gung
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
1
|a)
Internationaler
Filiz
Bildungs-
und
Kommunikations=
verein
b)
Aachen
RS
121
-
Karteiblatt
VR
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Zehner
12070
Vereinsregister
Vorstand
Liquidatoren
Vorstandsvorsitzender:
Ismail
Top,
Lehrer,
32675
Kircheim;
stellvertretender
Vorsitzender:
Kadir
Ildem,
Ingenieur,
Aache
Schatzmeister:
Ibrahim
Coskun,
Bürokaufmann,
50189
Elsdorf
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
4
Die
Satzung
ist
am
24.
Juni
1993
errichtet.
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
drei
Mitgliedern
und
zwar
dem
Vorstandsvorsitzenden,
dem
stellvertretenden
Vorsitzenden
und
dem
Schatzmeister.
Jedes’
Vorstandsmitglied
ist
befugt,
den
Verein
alleine
gerichtlich
und
außergerichtlich
zu
vertreten.
.
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mindestens
zwei
Mitglieder
anwesend
sind.
Bei
der
Beschlußerfassung
entscheidet
die
Mehrheit
der
abgegebenen
gültigen
Stimmen;
bei
Stimmengleichheit
entscheidet
die
Stimme
des
Vorsitzenden,
bei
dessen
Abwesenheit
die
des
stellvertretenden
Vorsitzenden.
a)
Tag
derEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
a)
18.
Oktober
b)
Satzung
Beschluß
Fortsetzung
Rückseite
|
Blatt
Rückseite
von
Blatt
Amtsgericht
u
|
Vereinsregister
Nr.
der
Rechtsverhältnisse
;
a)
Name
Vorstand
Br
;
Eintra-
n
Sitz
des
Vereins
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
4
5
etzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.