Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter immer der Kassenwart.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Altagracia de los Santos de Montas
Rüsselsheim
Vorstand
Jose Montas Abreu
Rüsselsheim
Vorstand
Daniel Ogutu
Rüsselsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Satzung Blatt 2 bis 10 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Anmeldung Blatt 25-26 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 12.12.2008 und 23.01.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.