Handelsregister · VR 21586
Chronologischer Auszug
Internationale Christliche Rundfunkgemeinschaft e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Internationale Christliche Rundfunkgemeinschaft e.V. b) Immenstadt | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist erforderlich bei: Rechtsgeschäften, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist; Aufnahme von Darlehen; Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; Abschluß von Bürgschaften und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben; Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von 5.112,92 EUR (10.000,-- DM) überschreiten. b) Vorstand: Dr. Kocher, Richard, Balderschwang, *XX.XX.XXXX Vorstand: Stockinger, Lothar, Bad Heilbrunn, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 01.05.1978 zuletzt geändert am 20.04.2002 b) Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist erforderlich bei: a) Rechtsgeschäften, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist, b) Aufnahme von Darlehen, c) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstucken oder Grundstücksgleichen Rechten, d) Abschluß von Bürgschaften und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld;.'zum Gegenstand haben, e) Eingehen-von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von 5.112,92 EUR (10.000,- DM) überschreiten. | a) 23.01.2006 Leutner b) Tag der ersten Eintragung: 23.12.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2006 hat die Änderung des § 3 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen. | a) 20.07.2006 Birkner b) Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen berichtigt. Anmeldung Bl. 3 SB; Beschluß Bl. 4/15 SB; | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist erforderlich bei: a) Rechtsgeschäften, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist; b) Aufnahme von Darlehen; c) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; d) Abschluß von Bürgschaften und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben; e) Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von 10.000,00 EUR überschreiten. Die Anschaffung von Mitteln für den laufenden Betrieb sind von diesem Betrag ausgenommen, müssen aber budgetiert oder durch das laufende Budget gedeckt sein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2007 hat die Änderung des § 8 Abs. 2 e) sowie Abs. 3 (Vertretung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 27.08.2007 Birkner b) Beschluss Bl. 26/31 SB; Anmeldung Bl.24/25 SB; | |
| 4 | b) Sitz verlegt, nun: Balderschwang | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Der Sitz des Vereins ist geändert. | a) 04.12.2013 Hübner b) SB Bl. 40/52 | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Stockinger, Lothar, Bad Heilbrunn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Jackels, Bernd, Mechernich, *XX.XX.XXXX | a) Durch Zustimmung aller Mitglieder wurde die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 5 (Mitgliederversammlung) und 6 (Der Vorstand). | a) 08.01.2015 Hübner b) SB Bl. 54/85 | |
| 6 | b) Gewählt: Vorstand: Hartmann, Helmut, Dachau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Jackels, Bernd, Mechernich, *XX.XX.XXXX | a) 20.06.2017 Mahl b) Bl. 86/97 SB; | ||
| 7 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Hartmann, Helmut, Dachau, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wielath, Michael, Ravensburg, *XX.XX.XXXX | a) 01.10.2019 Mahl b) Bl. 98/102 SB; | ||
| 8 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Vorstände ist in der Weise beschränkt, dass nachfolgend aufgeführte Rechtsgeschäfte der vorherigen einstimmigen Zustimmung des Vorstandes bedürfen: a) Rechtsgeschäfte, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt ist, b) Aufnahme von Darlehen, c) Erwerb,Veräußerung, Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten; ausgenommen hiervon ist der Erwerb mittels Schenkung oder Erbfolge von Grundstücken sowie deren Verkauf, sofern der Wert des Grundstückes im Einzelfall den Betrag von EUR 1 Mio. nicht übersteigt, d) Abschluss von Bürgschaftsverträgen und verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld zum Gegenstand haben, e) Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von EUR 100.000,-- überschreiten. Die Anschaffung von Mitteln für den laufenden Betrieb des Radiosenders sind von diesem Betrag ausgenommen, müssen aber budgetiert oder durch das laufende Budget abgedeckt sein. b) Gewählt: Vorstand: Herz, Wilhelm, Sachsenkam, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2021 mit Nachtrag vom 01.02.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 6 (Vorstand) und 8 (Vertretung des Vereins). | a) 24.02.2022 Mahl b) Bl. 103/145 SB | |
| 9 | b) Gewählt: Vorstand: Sonneborn, Peter, Balderschwang, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2024 Birkner b) Bl. 146/155 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.