Handelsregister · VR 380834
Historischer Auszug
"International Solar Energy Research Center Konstanz", ISC Konstanz e.V. · Amtsgericht Freiburg
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Eintra-
gung
Amtsgerich
t
Konstanz
b)
Sitz
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Blatt
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
834
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
2
3
5
a.
b.
International
Solar
Energy
Re-
search
Center
Konstanz
(ISC)
Konstanz
a)
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertreten
durch
fünf
Vorstandsmitglieder.
Jeder
ist
bei
Ausga-
„gureh
Tunt
vorstanasmitglieder.
Jeder
ISUbSıL
AUSga-_
ben/Geschäften
bis
10.000,--
Euro
einzeln
vertretungsbefugt.
Bei
Ausgaben/Geschäften
zwischen
10.000,--
Euro
und
50.000,--
Eu-
ro
bedürfen
die
Einzelvertretenden
der
Zustimmung
eines
weite-
ren
Einzelvertretungsberechtigten,
bei
Ausgaben/Geschäften
ü-
ber
50.000,--
Euro
der
Zustimmung
aller
Einzelvertretenden
[Vor-
standsmitglieder].
Ö©€—
b)
Dr.
Kristian
Peter,
geb.
13.12.1965,
Konstanz
-
Vorstandsmitglied
-
Dr.
Peter
Fath,
geb.
02.06.1967,
Konstanz
-
Vorstandsmitglied
-
Dr.
Radovan
Kopecek,
geb.
04.06.1970,
Konstanz
-
Vorstandsmitglied
-
Dr.
Eckard
Wefringhaus,
geb.
14.07.1964,
Meersburg
-
Vorstandsmitglied
-
Roman
Petres,
geb.
06.08.1979,
Konstanz
TE
-
Vorstandsmitglied
-
a)
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertreten
durch
mindestens
drei
und
höchstens
fünf
Vorstandsmit-
glieder.
Jeder
ist
bei
Rechtsgeschäften
bis
zu
50.000,00
EUR
einzeln
vertretungsbefugt.
Bei
Rechtsgeschäften
über
50.000
Euro
gilt
folgende
Regelung:
a.
Bei
Rechts-
geschäften,
die
sich
auf
Kooperatiöns-
und
Forschungs-
verträge
beziehen,
bedürfen
die
Einzelvertretenden
der
vorherigen
Zustimmung
eines
weiteren
Einzelvertreten-
den.
b.
Bei
Rechtsgeschäften,
die
sich
auf
den
Erwerb
oder
die
Veräußerung
von
Sachwerten
(z.B.
Immobilien,
Maschinen)
beziehen,
bedarf
es
eines
Vorstandsbe-
schlusses.
a.
Eingetragener
Verein.
Die
Satzung
wurde
am
12.12.2005
errichtet
und
in
der
Versammlung
vom
30.03.2006
geändert
in
den
88
2
und
10.
b.
Der
Vorstand
ist
beschlussfähig,
wenn
mindestens
vier
Vorstandsmitglieder
anwesend
sind.
Beschlüsse
werden
mit
einfacher
Mehrheit
der
anwesenden
Mitglieder
gefasst.
Bei
Stimmengleichheit
gilt
ein
Antrag
als
abgelehnt.
a)
Die
Satzung
wurde
durch
Beschlüsse
der
Mitgliederversammlungen
vom
05.06.2008,
31.07.2008
und
12.12.2008
in
den
88
2
(Vereins-
zweck)
und
9
(Vorstand)
geändert,
um
einen
neuen
$
10
(Ehrenvor-
stand)
erweitert
somit
die
Nummerierung
um
jeweils
eine
Stelle
nach
hinten
geschoben,
so
dass
die
Satzung
nun
15
Paragrafen
umfasst
und
die
neuen
$$
11
(Aufgaben
des
Vorstands)
und
12
(Beschlussfas-
sung
des
Vorstands)
erweitert.
b)
Der
Vorstand
ist
beschlussfähig,
wenn
mindestens
drei
von
drei,
drei
von
vier
bzw.
vier
von
fünf
Vorstandsmitgliedern
anwesend
sind.
a.
06.04.2006
n
b.
Satzung
As.
71
ff.,
Protok
s.
9
ff.,
Sat-
zungsänderung
As.
233
ff.
DT
Te
ee—(((6ö6(7
a.
04.03.2009
Je
b.
Protokoll
As.
391
f;
aktuelle
Sat-
zung
vom
12.12.2008
As.
395f.;
die
Sat-
zungsänderun-
gen
vom
05.06.2008
As.
349
f,
vom
31.07.2008
As.
371.
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
:
’
Er
on
Amtsgericht
Nonstanz
Vereinsregister
834
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
En
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
a.
22.07.2009
3
a)
Die
Mitgliederversammlung
vom
16.04.2009
hat
die
Änderung
5
des
$
2
(Vereinszweck)
beschlossen.
b.
Protokoll
As.
447,
Satzungsän-
derung
As.
447.
4
b)
Rudolf
Harney,
geb.
21.02.1969,
Konstanz,
a.
23.03.2010
-
Vorstandsmitglied
-
UK
/
Rudolf
Harney
wurde
zum
Vorstandsmitglied
gewählt.
b.
Protokoll
As.469f.
Roman
Petres
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
Annan
m
21422222242.
.222
0.0.0
A
>
2
2222
HH
144214.412.22
12.0.
nn
an
ann
nenn
nn
nn
anna
mann
5
a)
Die
Mitgliederversammlung
vom
15.05.2014
hat
die
Änderung
in
$
9
(Vorstand)
beschlossen.
b.
Prot.AS
457
ff
Satzung
467
ff
EEE
ee
111110
en
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Konstanz
wurde
die
Kennziffer
38
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
|
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.