Handelsregister · HRB 12743

Chronologischer Auszug

International School of Life gemeinnützige Förder-GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
International School of Life gemeinnützige
Förder-GmbH

b)
Rheinberg
Geschäftsanschrift:
Kiefernstraße 64, 47495 Rheinberg

c)
Die Förderung des gemeinnützigen
Schulträgers International School of Life
gGmbH. Die Gesellschaft unterstützt den
Schulträger bei der Erfüllung seines
gemeinnützigen Zwecks der Gründung und
des Betriebes der privaten Ersatzschulen.
Daneben unterstützt die Gesellschaft den
Träger bei der Erfüllung seines
Satzungszweckes im übrigen. Die
Gesellschaft wird dem Träger die zum
Betrieb der Ersatzschulen notwendige
Eigenleistung zur Verfügung stellen und
darüber hinaus die Geldmittel zur
Verfügung stellen, die zur Erbringung der
Kosten erforderlich sind, die nicht
Gegenstand der Ersatzschulfinanzierung
des Landes Nordrhein-Westfalen sind.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Schwutke, Ursula, Duisburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2013
a)
04.04.2014
Glettenberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.